Die Rentner-GmbH ist eine Gesellschaft, die sich hinsichtlich ihres Gesellschaftszweckes ausschließlich auf die Übernahme und Erfüllung von Geschäftsführer-Pensionszusagen beschränkt. Sie bietet ein Lösungsmodell für all diejenigen GmbH's, die sich von einer, oder mehreren bestehenden Geschäftsführer-Pensionszusagen befreien und dabei ungewollte Steuerzahlungen vermeiden möchten. Die Rentner-GmbH stellt jedoch keinen Ausweg dar, über den deutlich unterfinanzierte Pensionszusagen auf billige Art und Weise entsorgt werden könnten.
Seit den maßgeblichen Entscheidungen des BFH v. 18. 8. 2016 ist höchstrichterlich geklärt, dass die Rentner-GmbH über keinen eigenen operativen Geschäftsbetrieb verfügen muss, der über den Geschäftsbereich „Pensionsmanagement“ hinaus gehen würde. Daher ist es grundsätzlich ausreichend, wenn sich der Gesellschaftszweck der Rentner-GmbH auf die Übernahme und die Erfüllung der Pensionsverpflichtung
beschränkt.
Als Rentner-GmbH kann sowohl eine bereits bestehende Gesellschaft, als auch eine speziell zu diesem Zweck neu gegrün-dete Gesellschaft
fungieren.
Bei der Gründung einer neuen Gesellschaft sind die allgemein für eine Gesellschafts-Gründung geltenden Rahmenbedingungen zu beachten. Die Rentner-GmbH kann sowohl in der Gesellschaftsform einer GmbH
(25.000,- € Stamkapital), als auch einer UG haftungsbeschränkt
(1,- € Stammkapital), oder auch als Personengesellschaft
(z. B. GmbH & Co. KG) eingerichtet werden.
Hinsichtlich der Gesellschafterstruktur
bestehen keine Vorgaben oder Beschränkungen. Daher können sowohl der versorgungsberechtigte Gesellschafter-Geschäftsführer, als auch z. B. Mitglieder seiner Familie am Stammkapital der Rentner-GmbH beteiligt werden. Entsprechendes gilt für die Position des Geschäftsführers.