Das Lösungsmodell einer Rentner-GmbH eröffnet denjenigen Gesellschaften, die im Zuge oder in Vorbereitung auf eine Nachfolgeplanung
von der bestehenden Pensionsverpflichtung entpflichtet und enthaftet
werden möchten, nun einen legalen Weg zur Auslagerung der Pensionszusage, ohne dass dabei – wie bei einer Auslagerung auf einen externen Versorgungsträger (wie z. B. Pensionsfonds / Unterstützungskasse) ansonsten üblich – die Dispositionshoheit über das Versorgungskapital
verloren gehen, oder die Gefahr eines Sterblichkeitsverlustes bestehen würde.
Dabei werden „so ganz nebenbei“ die stillen Lasten aufwandswirksam mobilisiert, die durch die Ansatz- und Bewertungsbeschränkungen des § 6a EStG in der Vergangenheit in der Steuerbilanz der operativ tätigen Gesellschaft entstanden sind, wobei der Übernahmefolgegewinn auf der Ebene der Rentner-GmbH mit den Verlusten aus dem laufenden Pensionsbetrieb verrechnet werden kann.
Darüber hinaus wird im Vergleich zu einer möglichen Kapitalisierung/Abfindung der sofortige Abfluss von hohen einmaligen Steuerzahlungen vermieden.
Im Folgenden werden die Vor- und Nachteile einer Rentner-GmbH
in stichpunktartiger Form dargestellt: